Achtungserfolg des Projektes Urban Charge & Park: Thomas Staudt aus Völs ist mit seinem eigenen OGH Urteil der erste rechtmäßige Betreiber einer E-Ladestelle in der Tiefgarage eines Mehrparteienwohnhauses


Der erste bemerkenswerte Beitrag zur “barrierefreien E-Mobilität” wurde im Vorfeld des Projektes „Urban Charge & Park” am Green Energy Center Europe in Innsbruck erzielt. Seit geraumer Zeit ist Thomas Staudt rechtmäßiger Betreiber seiner eigenen E-Ladestation in der Tiefgarage eines Mehrparteienwohnhauses in Völs. Er musste sich dafür bis zum Obersten Gerichtshof durchkämpfen. Die Protagonisten des Green Energy Center Europe haben ihn im Rahmen des Projektes „Urban Charge & Park“ bis zur Rechtskraft des OGH-Urteils begleitet. Nach diesem Urteil durfte Thomas Staudt einen einphasigen 3,7 kW-Ladepunkt in der Tiefgarage des Mehrparteienwohnhauses ohne weitere Zustimmung aller Parteien errichten. Der “Fall Staudt” ist ein wichtiger Teil des ganzheitlich und nachhaltig – ökologisch, ökonomisch und sozial – motivierten  „Urban Charge & Park“ Projekts. Dieses wird  von einem  interdisziplinären Team unter der Federführung der FEN Sustain Systems GmbH  mit dem Institut für Öffentliches Recht Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck, der Technic Gerätebau GmbH, der Energie Ingenieure Consulting GmbH, der Enomics E-Charging Technology GmbH und der FEN Research GmbH, abgewickelt. Die FEN Research bearbeitet mit ihrem Forschungszentrum EWest den methodischen Problemlösungsansatz, den Entwurf der entsprechenden Fallstudien/Fallbeispiele und das Konzept für das “Best Practice E-Lade und Parkfeld” am Green Energy Center Europe.

„Lorenz und sein Umfeld im Green Energy Center haben mir durch das Labyrinth einer jahrelangen Auseinandersetzung mit den Miteigentümern des Mehrparteienwohnhauses, in dem ich lebe, geholfen. Den Gerichtsweg hätte ich ohne dieses Umfeld nicht beschreiten können. Dass es richtig war, diesen aufwendigen und spannenden Weg zu gehen, zeigt das Urteil mit seinen weiteren Folgen für die Entwicklung der E-Mobilität. Dass dies so sein wird, habe ich natürlich nicht geahnt, weil ich ja ursprünglich mit dem Kauf und Betrieb eines Elektroautos nur meinen persönlichen Klimabeitrag leisten wollte. Dass wir die ganze Angelegenheit auf private Initiative mit der ehrenamtlichen Mithilfe von Profis durchgezogen haben und daraus ein echter Baustein für die Brücke in die grüne Mobilitätszukunft geworden ist, macht mich natürlich stolz. Wir wollten uns bei der Urteilsverkündung nicht als Helden aufspielen und haben daher alle anderen Berichterstatter bis zur Rechtskraft des Urteils für meine E-Ladebox in der Tiefgarage vorgelassen”, sagt Thomas Staudt, Interessent an einer grünen Mobilitätszukunft im Sinne der Bekämpfung des Klimawandels.

Der “Mitstreiter” Lorenz Köll (im Bild mit Thomas Staudt) ist Mitbegründer des Green Energy Centers Europe und der damit verbundenen ARGE Mobilität. Er ist Experte auf dem Gebiet der E-Mobilität und seit mehr als 20 Jahren mit der Einführung der Technologie berufsmäßig verbunden. Er scheut auch nicht davor zurück, mit seiner „Energie Ingenieure Consulting GmbH“ engagierten Menschen auch einmal ehrenamtlich beim “Malen ihres persönlichen grünen Zukunftsbildes” zu helfen und sie damit – wie im Fall Staudt – auch an den “Brückenbau in eine grüne Mobilitätszukunft” heranzuführen.

„Thomas Staudt hat mich über das Internet kontaktiert und mir von seiner grünen E-Mob-Vision erzählt. Von da an war für mich klar, dass es sich hier nicht um einen gewöhnlichen Geschäftskunden handelt, sondern um jemanden, der sich – ohne es zu wissen – am Bau der Brücke in eine grüne Mobilitätszukunft beteiligen will. Von da an nahm die Geschichte ihren Lauf. So, wie ich es für viele Geschäftskunden auch mache, habe ich für den Thomas mit meinen „Energie Ingenieuren“ routinemäßig die Analyse, Simulation und Auswertung seines Mobilitätsbedarfs durchgeführt und die richtigen Produkte für seine Bedarfsdeckung ausgewählt. Bei der Integration seiner E-Mobilitätslösung war dann aber Schluss mit dem “grünen Traum”. Die Mitbewohner des Mehrparteienwohnhauses hatten „Bedenken bis Angst“ vor der E-Ladebox in der Tiefgarage. Diese waren mit reinen Vernunftargumenten nicht wegzubringen. Gesetzliche Grundlage für die Umsetzung gab es keine. So blieb nichts anderes übrig, als sich auf die “hohe See der Gerichte” zu begeben, um eine Entscheidung über die Installation von 3,7- bis 22 KW-Ladeboxen in Tiefgaragen von Mehrparteienwohnhäusern herbeizuführen”, sagt Lorenz Köll (GF der Energie Ingenieure Consulting GmbH) mit Bezugnahme auf sein Umfeld im Green Energy Center Europe, in dem er als Mitbegründer und Codex Group-Mitglied arbeitet.

„Als mich Lorenz mit dieser Sache vertraut gemacht hat, ist mir sehr bald die Systemrelevanz dieses Problems bewusst geworden, weshalb ich die beiden mangels gesetzlicher Regelungen zur Herbeiführung von entsprechenden Gerichtsurteilen motivieren und unterstützen musste. Es war für die private Initiative ein langer und beschwerlicher Weg, weil für die Tragweite der Aufgabenstellung ganz einfach über weite Strecken die Sachkundigkeit der in die Verfahren involvierten Personen und Parteien gefehlt hat. Ein gegenteiliges OGH-Urteil hätte aus meiner Sicht die Entwicklung der E-Mobilität in Österreich auf Jahre hinaus verzögert”, sagt Ernst Fleischhacker, GF der FEN Sustain Systems GmbH und Gründer des Green Energy Centers Europe.

So kam es dann zu dem richtungsweisenden OGH-Urteil, dass eine „Wallbox“, die nur einphasiges Laden eines E-Autos mit 3,7 kW ermöglicht, privilegiert installiert werden darf. Für eine „Wallbox“ zum dreiphasigen Laden mit 11 oder 22 kW gilt diese Privilegierung nicht.

„Eine Ladebox mit 3,7 kW ist völlig ausreichend für die Deckung des täglichen Mobilitätsbedarfs. Das wissen wir aus dem laufenden Projekt „Urban Charge & Park“, das auf die jahrelangen Erkenntnisse im Green Energy Center Europe aufbauen kann. Eine dreiphasige 11 kW Ladebox ist zwar “nice to have”, aber vom reinen Bedarfs-Standpunkt zumeist “Luxus”. Nur in Sonderfällen wie z.B im Car-Sharing oder bei sehr hohen Tageskilometer-Leistungen sind 11 kW Ladeleistung tatsächlich notwendig. 22 kW-Ladeboxen sind fast zur Gänze Geldverschwendung.“ sagt Nikolaus Fleischhacker, GF der FEN Research GmbH sowie Mitbegründer, Codex Group-Mitglied und Ausbildungsleiter des Green Energy Centers Europe.

In dieselbe Kerbe schlägt Martin Höfer, ebenfalls Mitbegründer und Codex Group-Mitglied des Green Energy Centers Europe sowie Initiator des „Urban Charge & Park“-Projekts: “Mit der 3,7 kW-Heimladung und der Ladung am Arbeitsplatz kommt man bei ein wenig Mobilitätsplanung fast vollständig durch. Diese Erfahrungen habe ich in all den Jahren selbst gemacht. Mit den Elektrofahrzeugen, die in meiner Familie betrieben werden, mussten in knapp 10 Jahren bei einer Gesamtfahrleistung von mehr als 200.000 km nur ganz selten externe 11 kW-Ladestationen in Anspruch genommen werden. Auf Langstrecken über 200 km musste ich Schnellladungen z.B. mit 50 kW an speziellen Schnellladestationen nutzen. Wenn ich zusammenzähle, wie oft ich extern an 11 kW-Ladestationen geladen habe, dann war das vielleicht in 1 bis 2 % aller externen Ladungen der Fall”.

Im Rahmen des Verfahrens hob der Oberste Gerichtshof die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Er bejahte die gesetzliche Privilegierung der zunächst angestrebten Maßnahmen, welche eine Prüfung der Verkehrsüblichkeit oder eines wichtigen Interesses des Wohnungseigentümers erübrigt und verneinte eine wesentliche Beeinträchtigung der Interessen der übrigen Wohnungseigentümer.

“Das ist ein interessanter Ablauf, der auch Relevanz für die Beurteilung vieler weiterer ungelöster Rechtsfragen, die für eine barrierefreie E-Mobilität zu lösen sind, hat”, sagt Filip Boban, der im Rahmen des „Urban Charge & Park“-Projekts an seiner Doktorarbeit am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck schreibt.

Weitere Infos:  www.ogh.gv.atwww.emcaustria.at